• 15.06.2011, 12:55:06
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  • OTS0236 OTW0236

Oberster Gerichtshof entschied wieder für IMPERIAL

Amtshaftung für Schäden durch Konsumentenschützer ist nun rechtskräftig

Linz (OTS) - Konsumentenschützer verbreiteten öffentlich falsche
Behauptungen über die IMPERIAL-Finanzgruppe. Der Oberste Gerichtshof
hat nun entschieden, dass die Republik für die daraus entstandenen
Schäden haften muss.

Die Imperial Immobilienanlagen Aktiengesellschaft brachte gegen
die Republik eine Amtshaftungsklage ein, welcher der OGH im Mai 2011
Recht zusprach. Im Jahr 2002 veröffentlichte die
Konsumentenschutzsektion im Bundesministerium für Justiz (heute
Sozialministerium) ein Dokument mit falschen Informationen, um
Investoren vor den Gewinnscheinen der Imperial zu warnen. Dieses
Dokument ging auch an Medien, um in der Öffentlichkeit nach
Investoren der Imperial zu suchen. Die Folgen davon war ein Jahre
lang dauernder Prozess vor Gericht mit dem mittelständischen
Unternehmen, begleitet von medialer Berichterstattung, den die
Imperial schließlich in allen Instanzen gewonnen hat.

"Wir sind sehr froh, dass die falschen Anschuldigungen über die
Imperial somit endgültig rechtstaatlich zurückgewiesen wurden. Die
Prinzipien der Rechtlichkeit, Wahrhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit
gelten auch für Konsumentenschützer, nicht nur für Unternehmen", so
Imperial-Chef Dr. Ettehadieh.

Der Oberste Gerichtshof erklärte es außerdem für
unverhältnismäßig, gegen das Unternehmen öffentlich vorzugehen. Die
Verbreitung und Verwendung der Informationsunterlage, insbesondere
über zahlreiche Medien, sei nicht erforderlich gewesen. Die möglichen
Streitfälle hätten auch in direkten Gesprächen mit dem Unternehmen
oder auf dem Rechtsweg gelöst werden können.

"Die Verbreitung falscher Informationen über ein Unternehmen,
damit Investoren ihre vertraglich vereinbarten Einzahlungen nicht
leisten, ist daher meiner Ansicht nach nicht rechtskonform.
Angemessen wäre etwa eine Mediation gewesen, ohne den Versuch dem
Unternehmen, seinen MitarbeiterInnen und ihren Familien einen
Reputationsschaden zuzufügen", so Imperial-Chef Dr. Ettehadieh.

"Der tatsächliche Schaden für die Unternehmensgruppe und ihren
Investoren liegt bei mehreren Millionen Euro. Auch diejenigen
Investoren wurden geschädigt, deren Interessen die
Konsumentenschützer auf Kosten der Gemeinschaft durchzusetzen
beabsichtigten. Für die Imperial muss die genaue Höhe des
durchsetzbaren Schadens noch festgestellt werden", so Imperial-Chef
Dr. Ettehadieh.

Die IMPERIAL-Finanzgruppe ist ein oberösterreichisches
Unternehmen, das seit fast 40 Jahren Gewerbe-, Wohn- und
Hotelimmobilien entwickelt. Mehr als 50.000 Investoren und Kunden
nehmen diese Dienste in Anspruch und profitieren von über 100
realisierten Immobilien. Die IMPERIAL Finanzgruppe ist in Österreich,
Deutschland, Italien, Ungarn und der Schweiz tätig.

Rückfragehinweis:

Dr. Wilhelm Widmann, Rechtsabteilung
   Dr. Faramarz Ettehadieh 
   
   IMPERIAL Finanzgruppe
   Hafferlstraße 7, 4020 Linz
   Tel.: 0732/7660-264 
   E-mail: natascha.strasser@imperial.co.at, www.imperial.co.at

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